Finanzielle Landebahn

Wie lange reicht Ihr Puffer wirklich?

Dieser Rechner übersetzt die Logik aus dem Financial-Runway-Deep-Dive in eine vorsichtige Monatsplanung: Abfindung, ALG I, Steuererstattung, wegfallende Kosten und Risikofaktoren.

Pflicht-Hinweis vor Nutzung

Bitte bestätigen, bevor Sie den Rechner öffnen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner ist ein unverbindliches Orientierungstool. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, einen Steuerberater, Ihre Krankenkasse oder eine andere zuständige Stelle.

Die Ergebnisse beruhen auf Ihren Eingaben, vereinfachten Annahmen und öffentlich zugänglichen Informationen. Individuelle Umstände, Gesetzesänderungen, Verwaltungsentscheidungen, Steuerbescheide, Sperrzeiten, Ruhenszeiten, Krankenversicherungsfragen, Abfindungsvereinbarungen und Sonderfälle können zu erheblich anderen Ergebnissen führen.

Was dahinter steht

Methodik, Quellen und technische Umsetzung.

Rechenlogik

Die Landebahn wird monatlich simuliert: liquide Mittel plus Netto-Abfindung, ALG I, Steuererstattung und Nebeneinnahmen minus reduzierte Haushaltskosten und mögliche Krankenversicherungskosten in Monaten ohne ALG I.

ALG I Dauer folgt der öffentlichen BMAS-Tabelle. Die ALG-I-Höhe nutzt bevorzugt den vom Nutzer eingetragenen BA-Rechnerwert. Ohne diesen Wert wird eine stark vereinfachte Schätzung aus letztem Nettogehalt und 2026-Beitragsbemessungsgrenze gebildet.

API- und Datenstrategie

Diese erste Version ruft keine externen APIs auf. Für eine produktionsreife Version sollte ein kleiner Backend-Dienst die Jahreskonstanten versionieren, BMF-PAP/XML jährlich importieren oder die BMF-Schnittstelle nach Nutzungsbedingungen anbinden und Testfaelle gegen die offiziellen Rechner protokollieren.

Der BA-Arbeitslosengeld-Rechner sollte nicht gescraped werden. Nutzer sollten den offiziellen Wert dort berechnen und hier eintragen, bis eine belastbare offizielle Schnittstelle geklaert ist.

Quellenstand: 29. Juli 2026. Bitte vor produktiver Nutzung jährlich und bei Gesetzesänderungen aktualisieren.